Schulelternbeirat

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat stellt sich vor

Schulelternbeirat (SEB)?
Was ist das?

Die Mitglieder des Schulelternbeirates (SEB) vertreten die Elternschaft der Schule. Wir sind das Bindeglied zwischen einerseits den Eltern unserer Schüler/innen und andererseits der Schulleitung und dem Lehrerkollegium. Gibt es Probleme, die nicht mit Hilfe des Klassenlehrers und/oder Klassenelternsprechers gelöst werden können, so wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen gerne und tun unser Möglichstes.

Wer ist das?

Gewählt werden kann jedes Elternteil unserer Schüler/innen, das sich zur Verfügung stellt. Der SEB für die Schuljahre 21/22 und 22/23 besteht aus folgenden Eltern.

SEB-Mitglieder: Anne Wartenberg (Böbingen), Vienna Grüner (Altdorf), Martin Vester (Gommersheim)
Stellvertreter: Sandro Mees (Freimersheim), Simone Oster (Gommersheim), Michaela Schneider (Altdorf)

Der SEB wählte aus seiner Mitte die Schulelternsprecherin und deren Vertreter:

Schulelternsprecherin: Anne Wartenberg
Stellvertreterin: Vienna Grüner, Martin Vester

Kontakt

Wünsche und Anliegen können jederzeit per Mail an

 

Was macht der SEB?

Der Schulelternbeirat wählt einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer.
Der Vorsitzende des Schulelternbeirates ist Mitglied im Förderverein, gehört dem
Schulausschuss an und dem Schulträgerausschuss. Letzteres gilt auch für den Stellvertreter.
Finden Versammlungen der genannten Gremien statt, so ist auch unser Schulelternbeirat
dort vertreten.
Die gewählten Mitglieder treffen sich regelmäßig.
Der Schulelternbeirat stellt sich sowohl bei der allgemeinen Einschulungsfeier, als auch an
den ersten Elternabenden der Erstklässler vor.
Der Schulelternbeirat hat beratende Funktion. Wir wirken bei der Förderung und Gestaltung
der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit mit und bringen Anregungen und Vorschläge.

Aufgabenbereich des SEB:
Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung vor:
Anhören bedeutet, dass der SEB um Abgabe einer Stellungnahme gebeten wird, die bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen ist. Möglich ist auch das mündliche Erörtern der Angelegenheit. Eine Pflicht der Schulleitung, dem Votum des SEB zu folgen besteht nicht.
Das Benehmen stellt eine qualifizierte Form der Anhörung dar. Hier soll gezielt auf eine Einigung hingearbeitet werden. Die Schulleitung muss sich intensiv mit den Argumenten auseinandersetzen. Eine Pflicht, dem Votum des SEB zufolgen, besteht gleichwohl nicht.
Zustimmung bedeutet, dass die Schulleitung nicht ohne Einverständnis des SEB entscheiden darf. Sowohl SEB als auch Schulleitung können bei mangelnder Zustimmung die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen, die dann bindend ist. Durch die gute Zusammenarbeit an unserer Schule kann der Schulelternbeirat nicht nur mitwirken, sondern auch etwas bewirken.
Wir laden Sie alle herzlich ein, unsere Schule noch mehr mit guten Ideen und Leben zu
füllen.


AKTUELLES AUS DER SEB- ARBEIT
Frau Wartenberg und Frau Grüner nehmen an den
Lehrerkonferenzen teil.
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Wir möchten Sie bitten, den Förderverein intensiver zu unterstützen.
Aktuelle Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:
http://s522627980.online.de/htm/Foerderverein/
http://s522627980.online.de/htm/Foerderverein/PDF/Beitrittserklärung.pdf